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   SG Marburg, 30.01.2013 - S 12 KA 110/12   

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SG Marburg, 30.01.2013 - S 12 KA 110/12 (https://dejure.org/2013,10979)
SG Marburg, Entscheidung vom 30.01.2013 - S 12 KA 110/12 (https://dejure.org/2013,10979)
SG Marburg, Entscheidung vom 30. Januar 2013 - S 12 KA 110/12 (https://dejure.org/2013,10979)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 6/06 R

    Kassenärztliche Vereinigung - keine Verrechnung von Honoraransprüchen einer neu

    Auszug aus SG Marburg, 30.01.2013 - S 12 KA 110/12
    20 Eine Aufrechnung nach den §§ 51, 52 SGB I scheidet aus, da diese Vorschriften auf Honorarzahlungen an Vertragsärzte auf der Grundlage von § 85 Abs. 4 Satz 1 SGB V schon deshalb nicht anwendbar sind, weil solche Zahlungen keine Sozialleistungen darstellen, die dem Vertragsarzt zur Verwirklichung seiner sozialen Rechte zukommen sollen (vgl. BSG, Urt. v. 07.02.2007 - B 6 KA 6/06 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 31 = BSGE 98, 89 = ZMGR 2007, 92 = MedR 2007, 669 = USK 2007-18, juris Rdnr. 16).

    Entsprechend anwendbar sind aber allgemein für die öffentlich-rechtlichen Schuldverhältnisse des Vertragsarztrechts im Wege der Lückenfüllung die Vorschriften des Allgemeinen Schuldrechts über die Aufrechnung in §§ 387 ff. BGB (vgl. BSG, Urt. v. 07.02.2007 - B 6 KA 6/06 R - a.a.O., juris Rdnr. 18).

  • SG Marburg, 20.05.2009 - S 12 KA 394/07

    Kassenärztliche Vereinigung - Aufrechnung doppelt gezahlter Abschlagszahlungen

    Auszug aus SG Marburg, 30.01.2013 - S 12 KA 110/12
    Eine Kassenärztliche Vereinigung ist berechtigt, aufgelaufene Honorarüberzahlungen mit dem Honoraranspruch in einer "Kontoübersicht" aufzurechnen (vgl. bereits SG Marburg, Urt. v. 20.05.2009 - S 12 KA 394/07 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris, Berufung anhängig: LSG Hessen - L 4 KA 43/09 - Gerichtsb. v. 03.09.2012 - S 12 KA 300/11 -).

    Die Aufrechnung ist konkludent durch den dem Honorarbescheid beigefügten "Kontoauszug für das 3. Quartal 2008 - wichtige Unterlagen für die Steuererklärung -"erfolgt, dessen Erhalt der Kläger nicht bestreitet und auf den im angefochtenen Widerspruchsbescheid Bezug genommen wird (vgl. bereits Urt. der Kammer v. 20.05.2009 - S 12 KA 394/07 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris, Berufung anhängig: LSG Hessen - L 4 KA 43/09 - Gerichtsb. v. 03.09.2012 - S 12 KA 300/11 - rechtskräftig).

  • SG Marburg, 30.01.2013 - S 12 KA 170/11

    Vertragsärztliche Vergütung - Abrechnungsprüfung - Job-Sharing - Berücksichtigung

    Auszug aus SG Marburg, 30.01.2013 - S 12 KA 110/12
    Im Rahmen einer zeitbezogenen Plausibilitätsprüfung der Honorarabrechnungen für die acht Quartale II/05 bis I/07 hat die Beklagte einen Betrag in Höhe von insgesamt 76.447,01 EUR netto festgesetzt, der Gegenstand des Verfahrens mit Az.: S 12 KA 170/11 war, das die Kammer in ihrer Instanz mit weiterem Urteil vom 30.01.2013 abgeschlossen hat.
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